Regeln

An der Straße / Lierestraße von Vienenburg bis zu den Teichen unbedingt langsam fahren. Ebenfalls gilt das für die Strasse zwischen Brockenblick und Steinfeldsee. Wir dulden keine Fremdautos auf unserem Gelände. Besuche nur zwischen 9 und 20 Uhr mit Voranmeldung bei Martin möglich.

 

Anreise ab 10 Uhr möglich --- Abreise zwischen 10 und 11 Uhr. Bei der Anreise ist kein Mitarbeiter von uns vor Ort. Ihr habt freie Platzwahl. Im Laufe des Tages schaut dann Martin vorbei, gibt Euch Tipps und kontrolliert die Karte.

 

Allgemeine Vorschriften

  • Desinfektionspflicht an allen Seen! (Damit ist ein First-Aid-Kit für Fische gemeint)
  • Angeln ist nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.
  • Der Fischer hat den Fischereischein sowie die Angelkarte mit sich zu führen und auf Verlangen den Kontrollinstanzen vorzulegen.
  • Der Fischer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu beachten.
  • Fangmengenbegrenzung: Pro Tag / pro Person / pro Fischart 2 Stk. Erlaubt.

 

  • Angelzelt (grün) nur ohne Boden erlaubt. 
  • Bierzeltgarnituren, Wohnwagen, Wohnmobile, Pavillons und Mannschaftszelte sind aus Gründen des Naturschutzes untersagt! 
  • Abstand vom Angelplatz zur Angelrute max. 20 Meter.
  • Feuer und Grillen mit Holzkohle verboten.
  • Gasgrill/Kocher erlaubt.
  • Hunde erlaubt, jedoch sind diese anzuleinen!
  • Parken nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

 

Vorschriften bezüglich des Angelgeräts

  • Nur ein  1 Einzelhaken erlaubt. Zwei Einzelhaken sind verboten. Beim Angeln mit Kunstköder sind Drillinge erlaubt. Das Wiegen von Stören ist verboten. Ebenso ist verboten jegliches Anseilen oder Hältern von Fischen. Bei Nichtbeachtung erfolgt Platzverweis.
  • An Teich 1 und 2 sowie an See 5 und 6 sind Spod-Ruten und leichtes Wallertackel zu verwenden, Schnur 40er Mono bzw. 25er geflochtene oder stärker – dies dient nur zum Wohl der Fische. An den Seen 1 bis 6 sind grundsätzlich Schlauchboote verboten. Mit Ausnahme von See 4.
  • Am Brockenblick und Steinfeldsee sind geflochtene Schnüre verboten. Am Harlyblick erlaubt.
  • Futter max.3 Kilo pro Tag / pro Person.
  • Teleskopruten sind grundsätzlich an allen Seen verboten.
  • Abhakmatte und Kescher sind Pflicht. Keine Karpfensäcke - Desinfektionspflicht. Vorfächer auf Stör sollten nicht länger als max. 70 cm sein. 
  • Es sind an allen Seen 3 Angelruten pro Person erlaubt außer an See 4 (2 Ruten). 

 

Müll und Entsorgung

  • Keinen Müll liegen lassen und den Angelplatz unbedingt sauber halten.
  • Müll kann in geeigneten Müllsäcken am Wasserwerk/Ortsausfahrt in unserem Müllcontainer entsorgt werden. Sanitäranlagen (Lierestrasse) sauber halten und eigens Toilettenpapier mitbringen.
  • Zigarettenkippen nicht in die Landschaft werfen. Bitte sammeln.
  • Störe über 1 Meter sind sofort zurückzusetzen und nur im Wasser den Haken lösen. Der Fisch darf nicht an das Ufer genommen werden, auf das richtige Fischhandling wird an unseren Seen großen Wert gelegt.
  • Übermäßiger Alkoholkonsum kann zum Verweis des Gelände führen.
  • Schutzgebiet an den Teichen beachten.

 

Schlauchbootnutzung

  • Schlauchboot an Teich 1 - 3 verboten. Futterboot an Teich 1 verboten, an Teich 2 / 3 / 4 / 5 / 6 erlaubt. Bei einer Komplettbuchung von See 5 und 6 ist ein Schlauchboot an See 6 erlaubt sowie ein Futterboot an See 5.
  • Am Brockenblick, Steinfeldsee und Harlyblick ist ein Schlauchboot erlaubt, hier unbedingt Rücksicht auf andere Gäste nehmen und Schongebiet beachten. Hier mindestens 50 Meter vom gegenüberliegenden Ufer Abstand halten - Vogelschutzgebiet.
  • Schlauchbootnutzung auf eigene Gefahr und Risiko. An unseren Seen, an welchen Schlauchboote erlaubt sind, dürfen nur mit Schwimmweste benutzt werden.

Bei Zuwiderhandlungen kann die Fischereierlaubnis ohne Erstattung des Kaufpreises eingezogen werden.

 

Schonzeiten und Mindestmaße

 

Fischart

Mindestmaß

Schonzeit

Aal

50 cm

-

Barsch

25 cm

01.02.-15.04.

Rotauge

20 cm

-

Forelle

30 cm

01.10.-28.02.

Hecht

60 cm - 100 cm

01.02.-15.04.

Schleie

25 cm - 40 cm 

15.05.-30.06.

Karpfen

40 cm -60 cm 

-
 

 

  • Welse bis 120 cm dürfen entnommen werden, größere Welse sind Muttertiere und müssen zurückgesetzt werde.
  • Störe über 1 Meter sind ganzjährig geschont. Sollte ein Stör an den Haken gehen, bitte sofort in das flache Wasser wieder zurücksetzen. Auf keinen Fall in das tiefe Wasser und absolutes Wiegeverbot.
  • Aus Hegemaßnahmen müssen Karpfen ab 60 cm sowie Hechte ab 100 cm und Schleien ab 40 cm schonend zurückgesetzt werden, um einen sinnvollen Bestand zu gewährleisten und Muttertiere zu schonen.
  • Forellen dürfen pro Tag und Person zwei entnommen werden. 

 

Regeln an den La Motta Seen
Laden Sie sich das Regelwerk unserer Gewässer als PDF herunter.
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