Büro : Fa. DIWA- Gutenbergstrasse 26- 88348 Bad Saulgau- Tel. 07581-537097
An allen Seen gelten folgende Regeln
- Straße / Lierestraße von Vienenburg bis zu den Teichen langsam fahren. Ebenfalls die Strasse zwischen Brockenblick und Steinfeldsee. An- und Abreise jeweils zwischen 10 und 11 Uhr.
- Zelten nur ohne Boden erlaubt. Bierzeltgarnituren, Pavillons und Mannschaftszelte sind aus Gründen des Naturschutzes untersagt!! Abstand vom Angelplatz zur Angelrute max. 20 Meter.
- Feuer und Grillen verboten.
- Schutzgebiet an den Teichen beachten.
- Parken nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
- Schlauchboot an T 1 - 3 verboten. Futterboot an Teich 1 verboten, an Teich 2 und 3 erlaubt.
- Am Brockenblick ist ein kleines Schlauchboot erlaubt, hier unbedingt Rücksicht auf andere Gäste nehmen und Schongebiet beachten. Hier mindestens 50 Meter vom gegenüberliegenden Ufer Abstand halten - Vogelschutzgebiet.
- Schlauchbootnutzung auf eigene Gefahr und Risiko.
- Nur ein Einzelhaken erlaubt. Zwei Einzelhaken sind verboten. Am Brockenblick und Steinfeldsee sind geflochtene Schnüre verboten.
- Futter wie Boilies usw.max.2 Kilo pro Tag / pro Person.
- Abhakmatte und Kescher sind Pflicht.
- Es sind 3 Angelruten erlaubt. Gasgrill/Kocher erlaubt.
- Keinen Müll liegen lassen und Angelplatz unbedingt sauber halten.
- Müll kann in geeigneten Müllsäcken am Wasserwerk/Ortsausfahrt in unserem Müllcontainer entsorgt werden. (Lierestrasse) Sanitäranlagen sauber halten und eigens Toilettenpapier mit bringen.
- Zigarettenkippen nicht in die Landschaft werfen. Bitte sammeln.
- Hunde erlaubt, jedoch sind diese anzuleinen!
- Bei Zuwiderhandlungen kann die Fischereierlaubnis ohne Erstattung des Kaufpreises eingezogen werden.
- An Teich 1 und 2 empfehlen wir Spod-Ruten und leichtes Wallertackel, Schnur 40er Mono bzw. 25er geflochtene oder stärker.
- Störe sind sofort zurück zu setzen und nur im Wasser den Haken lösen. Der Fisch darf nicht an das Ufer genommen werden um irgendwelche Fotos auf den Armen zu machen.
- Teleskopruten sind grundsätzlich an alles Seen verboten. Wer sich nicht daran hält muß unsere Anlage verlassen.
- An unseren Seen , an welchen Schlauchboote erlaubt sind, dürfen nur mit Schwimmweste benutzt werden.
Schonzeiten und Mindestmaße
Fischart |
Mindestmaß |
Schonzeit |
Aal |
50 cm |
- |
Barsch |
25 cm |
- |
Rotauge |
20 cm |
- |
Forelle |
30 cm |
01.10.-28.02. |
Hecht |
60 cm |
01.02.-15.04. |
Schleie |
25 cm |
15.05.-30.06. |
Karpfen |
40 cm |
|
Welse bis 140 cm dürfen entnommen werden, größere Welse sind Muttertiere und müssen zurückgesetzt werde.
Störe sind ganzjährig geschont. Sollte ein Stör an den Haken gehen, bitte sofort in das flache Wasser wieder zurücksetzen. Auf keinen Fall in das tiefe Wasser.
Aus Hegemaßnahmen müssen Karpfen ab 75 cm schonend zurückgesetzt werden, um einen sinnvollen Bestand zu gewährleisten und Muttertiere zu schonen.
Forellen dürfen pro Tag und Person zwei entnommen werden. Schleien müssen ab 40 cm wieder zurückgesetzt werden - Muttertiere.
-
Angeln ist nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.
-
Der Fischer hat den Fischereischein sowie die Angelkarte mit sich zu führen und auf Verlangen den Kontrollinstanzen vorzulegen.
-
Der Fischer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu beachten.
-
Fangmengenbegrenzung: Pro Tag / pro Person / pro Fischart 2 Stk.erlaubt
-
Drillinge ausser bei Kunstköder verboten. Nur ein Einzelhaken.
Beim Karpfenangeln ist eine
Abhakmatte Pflicht. Keine Karpfensäcke. Desinfektionspflicht. -
Der Fischer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu beachten.
-
Fangmengenbegrenzung: Pro Tag / pro Person / pro Fischart 2 Stk.erlaubt