§ REGELN §

An der Straße / Lierestraße von Vienenburg bis zu den Teichen unbedingt langsam fahren. Ebenfalls gilt das für die Strasse zwischen Brockenblick und Steinfeldsee. Wir dulden keine fremden Fahrzeuge auf unserem Gelände. Besuche nur zwischen 9 und 20 Uhr mit Voranmeldung bei Martin möglich.

 

Allgemeine Vorschriften

  • Desinfektionspflicht an allen Seen! (Damit ist ein First-Aid-Kit für Fische gemeint)
  • Angeln ist nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.
  • Der Fischer hat den Fischereischein sowie die Angelkarte mit sich zu führen und auf Verlangen den Kontrollinstanzen vorzulegen.
  • Der Fischer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu beachten.                                        Lesen könnt Ihr diese unter folgenden Link: https://www.nwaev.de/06normen/nds/nds_fischereigesetz
  • Fangmengenbegrenzung: Pro Tag / pro Person / pro Fischart 2 Stk. erlaubt.
  • bei Buchung von Teams (2 Personen) ist nur ein Angelplatz buchbar.
  • Die Ruten müssen jederzeit beaufsichtigt werden

Camping

  • Angelzelt (grün) nur ohne Boden erlaubt. 
  • Bierzeltgarnituren, Wohnwagen, Wohnmobile, Pavillons und Mannschaftszelte sind aus Gründen des Naturschutzes untersagt! 
  • Abstand vom Angelplatz zur Angelrute max. 20 Meter.
  • Feuer und Grillen mit Holzkohle verboten.
  • Gasgrill/Kocher erlaubt.
  • Hunde erlaubt, jedoch sind diese anzuleinen!
  • Parken nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Vorschriften bezüglich des Angelgeräts

  • Nur ein Einzelhaken erlaubt. Zwei Einzelhaken sind verboten. 
  • Nur beim Angeln mit Kunstköder sind Drillinge erlaubt. 
  • Das Wiegen von Stören ist verboten. 
  • Jegliches Anseilen oder Hältern von Fischen ist verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt sofortiger Platzverweis.
  • An See 1 und 2 sowie an See 5 und 6 sind Spod-Ruten und leichtes Wallertackel zu verwenden, und min. 0,35er geflochtener bzw. 0,45er Monofiler Schnur erlaubt. – dies dient nur zum Wohl der Fische. 
  • Am Brockenblick und Steinfeldsee sind geflochtene Schnüre verboten.
  • Futter max.3 Kilo pro Tag / pro Person.
  • Teleskopruten sind grundsätzlich an allen Seen verboten.
  • Abhakmatte und Kescher sind Pflicht.
  • Karpfensäcke sind verboten.
  • Desinfektionspflicht. 
  • Vorfächer auf Stör dürfen nicht länger als max. 70 cm sein. 
  • Es sind an See 1-3, 5-6, Steinfeldsee, Brockenblick und Harlyblick 3 Angelruten pro Angler erlaubt.
  • Es sind an See 4  nur 2 Angelruten pro Angler erlaubt.
  • Störe über 1 Meter sind sofort zurückzusetzen und nur im Wasser den Haken lösen. Der Fisch darf nicht an das Ufer genommen werden, auf das richtige Fischhandling wird an unseren Seen großen Wert gelegt.
  • Schutzgebiet an See 3 beachten.

Spezielles zu See 4

  • da wir inzwischen in unseren See 4 sehr große Fische besetzt haben, ist zum Landen der Fische unbedingt eine Abhakmatte mit 2 Meter Länge erforderlich.
  • es sind nur Wallerruten sowie eine entsprechende Rolle erlaubt.
  • Schnüre mindestens 0,50 geflochtene oder 0,60 Monofil.
  • Das Wiegen von Stören ist verboten. 
  • Jegliches Anseilen oder Hältern von Fischen ist verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt sofortiger Platzverweis.
  • Dieser See ist nur für die erfahrenen Angler geeignet. (bzw. Angler die den Umgang mit Großfischen beherrschen)
  • Das setzen von Markern ist verboten.

Schlauchbootnutzung

 

  • Harly-Brockenblick, Steinfeldsee, See 4 und See 6 ist Schlauchboot erlaubt und auch von Vorteil.
  • Am See 5 ist das Schlauchboot nur bei einer Komplettbuchung von See 5-6 erlaubt.
  • Es ist dabei immer Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
  • von den Vogelschutzzonen am Steinfeldsee, Brockenblick ist mindestens 50 Meter Abstand zu halten.
  • Die Schlauchbootnutzung ist auf eine Gefahr und Risiko.
  • Die Schlauchbootnutzung ist nur mit einer getragenen Schwimmweste erlaubt.
  • Das nutzen eines E-Motor und Echolot ist erlaubt.

Futterbootnutzung

  • die Nutzung eines Futterbootes ist am Harly-Brockenblick, Steinfeldsee, See 2, See 3, See 4, See 5 und See 6 erlaubt. An See 2 und 3 sollte aufgrund der Rücksichtsnahme auf andere Gäste nur in Wurfweite genutzt werden.
  • bei der Nutzung eines Futterbootes ist auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen.
  • Das nutzen eines Futterbootes ist auf eigene Gefahr und Risiko.

Drohnennutzung

  • das nutzen einer Drohne ist nur mit Absprache anderer Gäste gestattet.
  • es darf auch nur der eigene Angelplatz überflogen und fotografiert/gefilmt werden.
  • Das nutzen einer Drohne ist auf eigene Gefahr und Risiko.

Müll und Entsorgung

  • Keinen Müll liegen lassen und den Angelplatz unbedingt sauber halten.
  • Müll kann in geeigneten Müllsäcken am Wasserwerk/Ortsausfahrt in unserem Müllcontainer entsorgt werden. Sanitäranlagen (Lierestrasse) sauber halten und eigenes Toilettenpapier mitbringen.
  • Zigarettenkippen nicht in die Landschaft werfen. Bitte sammeln und im Müll entsorgen.
  • Übermäßiger Alkoholkonsum kann zum Verweis des Gelände führen.

Bei Zuwiderhandlungen kann die Fischereierlaubnis ohne Erstattung des Kaufpreises eingezogen werden.

Schonzeiten und Mindestmaße

  • Welse bis 120 cm dürfen entnommen werden, größere Welse sind Muttertiere und müssen zurückgesetzt werde.
  • Störe ab 1m sind ganzjährig geschont. Sollte ein Stör an den Haken gehen, bitte sofort in das flache Wasser wieder zurücksetzen. Auf keinen Fall in das tiefe Wasser und absolutes Wiegeverbot.
  • Aus Hegemaßnahmen müssen Karpfen ab 60 cm sowie Hechte ab 100 cm und Schleien ab 40 cm schonend zurückgesetzt werden, um einen sinnvollen Bestand zu gewährleisten und Muttertiere zu schonen.